Ausschlüsse
Das Ziel von fondssuisse ist es, dort zu unterstützen, wo keine anderen Möglichkeiten mehr bestehen.
Nachstehend Beispiele, die zeigen, wo fondssuisse keine Unterstützung gewährleisten kann (Liste nicht abschliessend):
Organisationen wie Bund, Kantone, Gemeinden, Verbände, Vereine, Stiftungen oder Aktien- und Kommanditgesellschaften u.a.m.
Vorhersehbare Schäden aufgrund von mangelndem Unterhalt, permanenter Überbelastung der Böden oder Schäden, die sich in kurzen Zeitabständen wiederholen, menschliche Einwirkung, Schädlinge, Dürre, Nässe, Frost, Schneedruck, Hagel oder Feuer am Wald u.a.m.
Wertverminderungen und Lohnausfälle im Zusammenhang mit einem Naturereignis, Schäden an im Bau befindlichen Kunstbauten u.a.m.
Massgebend sind die Richtlinien.