Gesuche prüfen
Die Geschäftsstelle von fondssuisse prüft die Gesuche gemäss den geltenden Richtlinien sorgfältig und speditiv.
Direkte Ansprechpartner im Verlauf der Gesuchsbehandlung sind Gemeinden bzw. Kantone. Damit die Geschäftsstelle ihre Ressourcen für ihr Kerngeschäft - die Prüfung von Gesuchen - nutzen kann, wird der administrative Aufwand möglichst gering gehalten.
Fragen bei einem Schaden? Die Mitarbeitenden von fondssuisse sind für Betroffene wie auch für Behörden da, um zu beraten und das korrekte Vorgehen aufzuzeigen.