Behörden
Schaden-Portal
Ab 1. Januar 2020 werden die Betroffenen in den Prozess eingebunden: Von einem Elementarschaden Betroffene können ihr Gesuch mit den persönlichen Angaben neu selbst im Schaden-Portal erfassen. Die weitere Bearbeitung des Gesuchs durch die Gemeinde bleibt unverändert. Sachbearbeiter und Schätzer können sich künftig auf die Kontrolle, Ergänzung und Bestätigung der Angaben konzentrieren. Und die Betroffenen ihrerseits erhalten die Bescheide von fondssuisse direkt im Schaden-Portal zugestellt.
Mit Phase 2 wird die Einführung des Schaden-Portals abgeschlossen. Die Arbeit der Gemeinde wird dadurch erleichtert und die Betroffenen werden stärker involviert. Schritt für Schritt modernisieren wir mit dem neuen Schaden-Portal die Abläufe, so dass alle Beteiligten von einer raschen Abwicklung profitieren.
Onboarding
Jede Gemeinde (Anlaufstelle) benötigt ein Benutzer-Konto im Schaden-Portal. Dazu muss sie sich registrieren. Die Registrierung erfolgt über folgenden Link: https://tool.fondssuisse.ch/onboarding. Nachdem Sie sich als Anlaufstelle im Portal registriert haben, senden Sie uns die unterzeichnete Authentifizierung (eingescannt per E-Mail oder in Papierform) zu.
Gemeinden
Die Gemeinde, auf deren Gebiet das Schadenobjekt liegt, bestimmt neutrale Experten für die Schadenaufnahme und Schätzung. In der Regel ist die Gemeinde erste Anlaufstelle für Betroffene. Spezielle Regelungen sind in einzelnen Kantonen vorbehalten. Der Gemeindeschätzer prüft die Details, beispielsweise, ob für die betroffenen Parzellen eine Hagelversicherung besteht, ob eine andere Versicherungsleistung möglich ist oder ob Instandstellungsarbeiten evtl. durch Bund, Kanton und/oder die Gemeinde subventioniert werden. Der Gemeindeschätzer informiert Betroffene über die Entschädigungsgrundsätze und erstellt ein Schätzungsprotokoll.
Die Gemeinden erheben die erforderlichen Angaben und reichen anschliessend die Gesuche bei fondssuisse ein.
Schaden sofort melden
Der Schaden sollte spätestens drei Monate nach Schadeneintritt oder Feststellung des Schadens bei der Gemeinde gemeldet werden.
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Formulare