Pilotprojekt «Regionalschätzer fondssuisse»
Start im Kanton Bern, Fortsetzung in der Innerschweiz
fondssuisse hat ein Pilotprojekt zur Schadenschätzung im Kanton Bern gestartet. Seit Juni 2023 werden die Schäden neu von «Regionalschätzer/innen fondssuisse» geschätzt und bearbeitet. Bisher lag die Verantwortung der Kernaufgabe Schadenschätzung bei den Gemeinden. Da sich der regionale Einsatz fondssuisse-eigener Schätzer/innen über mehrere Gemeinden hinweg bewährt, erweitert fondssuisse das Pilotprojekt auf die Innerschweizer Kantone Schwyz, Zug und Uri.
Gebietseinteilung der Regionalschätzer fondssuisse
Die Kantonsgebiete wurden in eine Anzahl Schätzungsregionen aufgeteilt, die je von einem Regionalschätzer bzw. Experten betreut werden. Die Regionalschätzer waren grösstenteils bereits bisher für die Gemeinden/Anlaufstellen im Einsatz und bleiben regional verankert. Sie sind ab sofort in ihrer zugeteilten Region aktiv.
Kanton Bern
Kantone Schwyz, Zug und Uri
Umsetzung im Schaden-Portal
Prozess-Schritt | Wer macht was | Status Schaden-Portal |
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Erfassung der neuen Regionalschätzer | fondssuisse hinterlegt die neuen Regionalschätzer bei den jeweiligen Anlaufstellen/Gemeinden. | |
Neue Schäden und solche, die noch nicht geschätzt wurden | Die Anlaufstelle/Gemeinde weist neue Schäden und solche, die noch nicht geschätzt wurden ab sofort nur noch dem Regionalschätzer fondssuisse zu. | «In Bearbeitung bei Anlaufstelle», «Auftrag Schätzer» |
Offene Fälle in Abklärung | fondssuisse fügt bei allen offenen Fällen die neuen Regionalschätzer hinzu. | «Überprüfung bei Anlaufstelle», «Überprüfung bei fondssuisse» |
Übergabe von Schadenfällen | Die Anlaufstelle bzw. die bisherigen Gemeindeschätzer und neuen Regionalschätzer fondssuisse sprechen sich betreffend Übergabe bestehender, noch offener Schadenfälle ab. | «Wiederherstellung», «Überprüfung bei Schätzer» |
Dauert die Wiederherstellung länger, werden bereits freigegebene Fälle auf die Regionalschätzer fondssuisse übertragen. | ||
Ablösung der bisherigen Gemeindeschätzer | fondssuisse ist zu informieren, sobald ein bisheriger Gemeindeschätzer keine offenen Schadenfälle mehr zu betreuen hat und er somit unter Anlaufstelle entfernt werden kann. |